Allgemeine Geschäftsbedingungen der Heinz Rehberg Textilrohstoffe GmbH i.L. (gilt nicht für den Online-Shop-Verkauf)

1. Geltungsbereich
Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen an Verbraucher und Unternehmer gelten die nachfolgenden AGB.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Gegenüber Unternehmern gilt: Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
 
2.  Angebot und Vertragsschluß
Der Kaufvertrag kommt zustande mit Heinz Rehberg Textilrohstoffe GmbH i.L..

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich im Einzelfall nichts anderes ergibt. Für den Vertragsinhalt, insbesondere für den Leistungsumfang, ist allein unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Gegenüber den Angaben in unserem Angebot und der Auftragsbestätigung sowie den beigefügten Unterlagen (Mengen-, Preis- Gewichtsangaben etc.) behalten wir uns Abweichungen innerhalb handelsüblicher Toleranzen vor, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
 
3. Preise und Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart, verstehen sich die Preise in Euro netto zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, zur Zeit 19%. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) im Voraus zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.


4. Lieferzeit und Ausführung
Liefertermine richten sich nach den im Einzelfall getroffenen Absprachen. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand zum Transport gegeben oder die Versandbereitschaft hergestellt und mitgeteilt ist. Die Einhaltung der vereinbarten Liefertermine setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Können wir die vereinbarten Liefertermine aus Hinderungsgründen, die wir nicht zu vertreten haben (Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Verzögerungen in der Belieferung mit wesentlichen Roh- und Ausgangsstoffen aufgrund politischer Ereignisse [Krieg, Aufruhr, sonstige Maßnahmen von hoher Hand] etc.) nicht einhalten, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen in angemessenem Umfang. Über Verzögerungen werden wir den Besteller unverzüglich unterrichten. Läßt sich in einem solchen Fall nicht absehen, daß wir unsere Leistung innerhalb angemessener Frist erbringen werden können, so sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sollten die Hinderungsgründe für uns schon bei Vertragsschluß erkennbar gewesen sein, so sind wir nicht zum Rücktritt berechtigt.


5. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht, wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben, zu. Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.

 
6. Eigentumsvorbehalt​​​​​​​
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache - in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Die uns zustehenden Sicherheiten werden wir auf Ihr Verlangen insoweit freigeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten den Wert der offenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.


7. Transportschäden​​​​​​​
Für Verbraucher gilt: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.
Für Unternehmer gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben.


8. Gewährleistung und Garantien​​​​​​​

8.1 Mängelhaftungsrecht

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
Die nachstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden
bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart, oder
soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Beschränkungen gegenüber Unternehmern
Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang. Der Verkauf gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt.
Regelungen gegenüber Kaufleuten
Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
Hinweis gegenüber Verbrauchern
Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir beim Verkauf von gebrauchten Waren an Verbraucher die Verjährungsfrist bzgl. der Mängelgewährleistungsrechte auf ein Jahr ab Ablieferung der Ware verkürzen dürfen, sofern wir Sie darüber eigens in Kenntnis setzen und dies ausdrücklich und gesondert vereinbart wird.

8.2 Garantien und Kundendienst
Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Online-Shop.


9. Haftung
Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt
bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
 

10. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht und Abtretung
Der Besteller kann nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderungen des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon ist das Zurückbehaltungsrecht wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, darf der Besteller weder verpfänden noch abtreten.
 
11. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache - in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Die uns zustehenden Sicherheiten werden wir auf Ihr Verlangen insoweit freigeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten den Wert der offenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

 

12. Gerichtsstand, Rechtswahl, Ausschluss des UN-Kaufrechts
Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.

 

13. Schlußbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages läßt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt – soweit es sich nicht um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt – eine Regelung, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke.

 

Stand: 27. Januar 2023  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

E-Mail
Anruf
Karte
Infos